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10202 Musterwartungsvertrag

Bei dem nachstehenden Mustervertrag handelt es sich um einen einfachen Wartungsvertrag. Das Leistungsbild wurde auf diejenigen Leistungen beschränkt, die in der Praxis typischerweise zum Gegenstand eines einfachen Wartungsvertrages gehören. Zur Verwendung als Vollwartungsvertrag eignet sich dieser Mustervertrag nicht. In den Kästen (kursiv gedruckt) finden Sie Anmerkungen und Vorschläge für alternative Regelungen.
Arbeitshilfen:
von:

1 Einführung

Den vollständigen Text des Mustervertrags, den Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können, finden Sie als Arbeitshilfe zum Download.[ 10202.docx]
AGB-Vertrag
Musterverträge, die in der Fachliteratur veröffentlicht werden, sind in aller Regel standardisierte Verträge, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Sie unterliegen damit der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Auch der hier vorgestellte Mustervertrag ist ein solcher AGB-Vertrag. Die Vertragsbestimmungen wurden daher – auch wenn gewisse Restrisiken (z. B. aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung) nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden können – weitgehend AGB-konform ausgestaltet, sofern dieser Mustervertrag gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder gegenüber der öffentlichen Hand verwendet wird (§ 310 Abs. 1 BGB).
Verbraucherverträge
Bei Verträgen, die gegenüber einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verwendet werden (Verbraucherverträge), ist die Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB hingegen wesentlich strenger, sodass einzelne Vertragsbedingungen aus dem nachstehenden Mustervertrag unwirksam sein können. Für Verbraucherverträge eignet sich dieser Mustervertrag daher nicht.
Gesetzesänderung und neue Rechtsprechung beachten!
Bei Verwendung des Mustervertrags sollten daher – ggf. unter Hinzuziehung der eigenen Rechtsabteilung oder eines externen Anwalts – etwaige sich aus Gesetzesänderungen oder neuer Rechtsprechung ergebende Besonderheiten (wie z. B. zur Laufzeit, Preisanpassung etc.) beachtet werden.
Vertragsmuster an konkrete Situation anpassen!
Als standardisierte Verträge können Musterverträge in der Regel nicht die individuellen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigen. Aus diesem Grund wird empfohlen, den nachstehenden Mustervertrag nicht vorbehaltlos zu übernehmen, sondern ihn an die Besonderheiten des konkret abzuschließenden Vertrags anzupassen. Dies gilt bei der Formulierung der gegenseitigen Leistungspflichten wie auch bei anderen Regelungen (z. B. anlagenspezifische Besonderheiten, Berücksichtigung von Betriebsabläufen/-bedingungen und sonstigen betrieblichen Belangen, Aufnahme spezieller Serviceangebote des Instandhaltungsunternehmens, Regelungen zu Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten sowie Remote Service, Besonderheiten bei der Rechnungsstellung und bei den Zahlungsmodalitäten o. Ä.). Die durch die Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB vorgegebenen rechtlichen Grenzen sollten – sofern die Vertragsbestimmungen nicht individuell ausgehandelt werden – dabei nicht überschritten werden.
Viele in der Fachliteratur veröffentlichte Musterverträge sind aus Sicht des Auftragnehmers aufgestellt und berücksichtigen daher insbesondere die Interessen des Instandhaltungsunternehmens.
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