Update, Stand März 2020
Herzlich willkommen zur neuen Ausgabe Ihres Instandhaltungs-Beraters!
Ob im Büro oder im Homeoffice – das TÜV-Media-Team wünscht Ihnen und Ihrem Unternehmen, dass Sie möglichst gut und gesund durch die Corona-Krise kommen! Wir versuchen natürlich weiterhin, Ihnen nützliche Informationen und Hilfsmittel an die Hand zu geben, mit denen Sie die Instandhaltung im Unternehmen auch in Zukunft aufrechterhalten können. Mit diesem Update erhalten Sie folgende neue Beiträge:
Augmented Reality am Beispiel Datenbrillen
Warum Augmented Reality wieder in den Fokus der Industrie gelangt und wie der Einsatz in der Praxis aussehen kann.
Betriebsanweisungen in der Praxis – ableiten, erstellen und verwalten
Betriebsanweisungen sind verpflichtende Dokumente zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen im Umgang mit Maschinen, Apparaten und Stoffen und müssen in allen Unternehmen vorliegen. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die Risiken in Ihrem Unternehmen strukturiert zu ermitteln, die Art und den Umfang der benötigten Betriebsanweisungen festzulegen, sie zu verfassen und entsprechende Unterweisungen zu organisieren und durchzuführen. Mit einer Beispielbetriebsanweisung für Tätigkeiten.
Versicherungsschutz für den Einsatz von Drohnen
Durch den vermehrten Einsatz von Drohnen unterschiedlichster Größe im gewerblichen Bereich entstehen Risiken für die Betreiber, für Hersteller und Unternehmen. Dieser Artikel beleuchtet die möglichen Risiken und deren Versicherungsschutz.
EU-Drohnenrecht ab Sommer 2020 und „handnahe“ Prüfungen
Die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die im Juli 2020 eintreten, außerdem geht es um eines der spannendsten Themen für die Instandhaltung: die MÖglichkeit der handnahen Prüfung von Objekten.
Außerdem:
Gesetze und Verordnungen
Eine Auflistung einiger für die Instandhaltung bedeutsamer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Diese Auflistung wird zu jedem Update aktualisiert.