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09204 Elektromobilität im Unternehmen – der rechtliche Rahmen

Immer mehr Unternehmen interessieren sich für betriebliche Mobilitätskonzepte, darunter E-Mobilität, denn Elektromobile gelten als effizient, wartungsarm und werden in der Anschaffung derzeit erschwinglicher. Auch Aspekte wie Mitarbeitergewinnung oder der Ausbau der Nachhaltigkeitsstrategie kann ein ausschlaggebender Grund sein, die Betriebsflotte umzurüsten. Allerdings gestalten sich die energierechtlichen Anforderungen oft äußerst komplex und sollten ebenso wie technische oder wirtschaftliche Aspekte beachtet werden. Der folgende Beitrag gibt daher einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Elektromobilität im Unternehmen. Bei der Entscheidung zur Umstellung von betrieblichen Fahrzeugen auf elektrobetriebene ist dies zu berücksichtigen.
von:

1 Einführung

Elektromobilität in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom gilt derzeit als der Schlüssel für eine klimafreundliche Mobilität und soll damit einen wichtigen Beitrag des Verkehrssektors zur Erreichung der Klimaziele leisten. Darüber hinaus sollen die Batteriespeicher der Fahrzeuge künftige Schwankungen von Wind- und Sonnenkraft ausgleichen können und so den Ausbau und die Marktintegration der erneuerbaren Energien unterstützen.
Zahlreiche Fördermaßnahmen
Ist die Elektromobilität damit unser „Problemlöser der Zukunft”? Fakt ist, dass das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, nach Expertenschätzung wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden kann. Und dies, obwohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit 2009 versucht, den Markthochlauf mit verschiedenen Maßnahmenpaketen zu unterstützen. So gibt es monetäre Maßnahmen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer für batterieelektrische Fahrzeuge oder den Nachteilsausgleich, rechtliche Veränderungen z. B. im Zuge des Elektromobilitätsgesetzes, seit 2016 eine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, ein öffentliches Beschaffungsprogramm, mit dem ab 2017 mindestens 20 Prozent der neu angeschafften Pkw im Fuhrpark des Bundes Elektrofahrzeuge sein sollen, und Investitionen des Staates in eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Höhe von 300 Millionen Euro bis Ende 2020.
Abb. 1: Prognostizierter Markthochlauf bis 2020 in Abhängigkeit von den umgesetzten Maßnahmen [1]
Die nationale Plattform Elektromobilität geht zwar davon aus, dass mit dem derzeit bestehenden Maßnahmenbündel die Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen noch erreicht werden kann, ob dies jedoch eintrifft, ist fraglich, denn aktuell ist festzustellen, dass der große Erfolg dieser Maßnahmen noch stark hinter den Wünschen und Erwartungen zurückbleibt. Laut Kraftfahrtbundesamt wurden im Jahr 2017 neben 25.056 Elektrofahrzeugen (+119,6 %) auch 84.675 Pkw mit Hybridantrieb (+76,4 %), darunter 29.436 Plug-in-Hybride (+114,2 %), zugelassen. [2] Damit entwickelt sich die Elektromobilität zwar in die richtige Richtung, jedoch deutlich zu langsam.
Abb. 2: Neuzulassungen von E-Autos [3]
Dies kann neben dem derzeit noch fehlenden flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur auch an dem noch recht umfangreichen und komplexen rechtlichen Rahmen liegen, der je nach Marktrolle und Elektromobilitätskonzept die unterschiedlichsten Anforderungen generiert.

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