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09203 Gesetzliche Grundlagen zu Instandhaltung, Umwelt und Sicherheit

Die Forderung nach einem verbesserten betrieblichen Umweltschutz und der Beherrschung von Gefahren beim Betrieb von Anlagen haben direkten Einfluss auf die Instandhaltung aller Betriebsanlagen. Ordnungsgemäß funktionierende Anlagen und Maschinen tragen maßgeblich dazu bei, dass die Anforderungen des Umwelt- und Arbeitsschutzes sowie der Anlagensicherheit gewährleistet werden. Auch der Gesetzgeber berücksichtigt die Bedeutung der Instandhaltung für einen sicheren Anlagenbetrieb. So finden sich in diversen gesetzlichen Regelungen Anforderungen, die dem betrieblichen Bereich der Instandhaltung unmittelbar zuzuordnen sind. Dieser Beitrag soll einen groben Überblick der rechtlichen Anforderungen an die Instandhaltung vermitteln und die für die Instandhaltung wichtigsten Gesetze vorstellen.
von:
Problembeschreibung
Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben ist der Gesetzgeber bestrebt, den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Sicherheit der Anlagen zu fördern. Der Gesetzgeber stellt dabei den Präventionsgedanken eindeutig in den Vordergrund.
Neben den Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien hat der Instandhalter weitere Forderungen zu beachten und umzusetzen. So ergeben sich etwa aus den Genehmigungsbescheiden weitere Vorgaben, die es einzuhalten gilt, um z. B. nicht dem Vorwurf eines ungenehmigten Anlagenbetriebs ausgesetzt zu sein. Darüber hinaus ist der Blick auch auf die Entwicklung der Rechtsprechung zu richten, um Tendenzen frühzeitig zu erkennen. So hat die Rechtsprechung Grundsätze zur Betriebsorganisation entwickelt, die sich in zahlreichen Urteilen dokumentiert finden. Auch diese Richtungsvorgaben sind bei der Organisation der innerbetrieblichen Strukturen zu beachten, um das Risiko einer Haftung möglichst gering zu halten.
Arbeitsmittel für die Problemlösung
Wasserhaushaltsgesetz
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Störfall-Verordnung
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Gerätesicherheitsgesetz
div. Urteile

1 Betriebsorganisation und Sorgfaltspflichten

Lösung/Lösungsweg
Obgleich im deutschen Recht grundsätzlich Organisationsfreiheit herrscht, gilt es gewisse Schranken zu beachten. Dies gilt auch für die betriebliche Organisation der Instandhaltung.
Eine dieser Grenzen ist die allgemeine Rechtspflicht, bei allen unternehmerischen Handlungen Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen.
Verkehrssicherungspflicht
Diese Rechtspflicht, auch Verkehrssicherungspflicht genannt, beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat. Diese Rechtspflicht ist gesetzlich verankert in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
§ 823 BGB
Nach § 823 Absatz 1 BGB ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Verkehrssicherungspflicht für Unternehmen besteht also darin, alle Handlungen zu vermeiden, die zu einer Schädigung Dritter führen könnten. Dritte in diesem Zusammenhang sind etwa die Nachbarschaft, Kunden, Konsumenten, Geschäftspartner, externe Dienstleister, die im Unternehmen tätig werden, und auch die eigenen Mitarbeiter. Die Instandhaltungsorganisation in einem Unternehmen trägt maßgeblich dazu bei, den ordnungsgemäßen Zustand der betriebenen Anlagen sicherzustellen und stellt somit eine wichtige Komponente zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten eines Unternehmens dar.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was ein Unternehmen tun muss, um alle Verkehrssicherungspflichten einzuhalten. Die optimale Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten würde logischerweise jeden Unfall oder jede Störung ausschließen. Diese 100 %-Lösung ist jedoch praktisch nie zu erreichen. Die Rechtsprechung hat dies entsprechend berücksichtigt und reduziert die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht wie folgt:

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