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05001 Verantwortung im Unternehmen

Wenn Führungskräfte delegieren, geht es dabei immer auch um Verantwortung. Um Haftungsrisiken zu minimieren, müssen bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Dieser Beitrag zeigt, welche.
von:

1 Einführung

Die Vielfalt und Komplexität der Unternehmensaktivitäten sowie die damit einhergehende notwendige innerbetriebliche Arbeitsteilung sind normaler Arbeitsalltag und eine Selbstverständlichkeit. Dennoch sollten sich Führungskräfte mit dem Thema Delegation näher beschäftigen. Es gibt einige Spielregeln, die Führungskräfte dabei beachten sollten. Letztlich geht es immer um die Frage, ob eine Delegation auch Auswirkung auf die Verantwortung des ursprünglich Zuständigen haben kann.
Zwei Formen der Arbeitsteilung
Bezogen auf die innerbetriebliche Arbeitsteilung lassen sich grundsätzlich zwei unterschiedliche Formen der Arbeitsteilung unterscheiden. Bei der horizontalen Arbeitsteilung werden aufgrund der Spezialisierung im Unternehmen gleichwertige Funktionen auf unterschiedliche Organisationseinheiten verteilt, z. B. Personalangelegenheiten auf die Personalabteilung, Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen auf die Instandhaltungsabteilung usw. Bei der vertikalen Arbeitsteilung hingegen werden Aufgaben auf nachgeordnete Hierarchieebenen verteilt. Genau darum geht es bei der Delegation: die Übertragung von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung auf nachgeordnete Mitarbeiter.

2 Die Verantwortung

Der Begriff „Verantwortung” ist geläufig. „Verantwortung für etwas tragen”, „verantwortlich für etwas sein” – wir verwenden den Begriff häufig. Dennoch wird es schwierig, den Begriff „Verantwortung” mit eigenen Worten zu beschreiben, ohne den Begriff selbst zu verwenden. Dies lässt einen erst mal innehalten und man beginnt zu überlegen: Was bedeutet Verantwortung?
Definition
Verantwortung ist die Pflicht, für
eine Entscheidung,
die Erfüllung einer Aufgabe/Handlung,
das Ergebnis einer Handlung/Aufgabe, die mit einem „Tun oder Unterlassen” erfolgen kann,
einzustehen und die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen.
Gewünscht, erwartet, gefordert
Verantwortung ist vielfältig. Auch das freiwillige soziale Engagement des Unternehmens ist Wahrnehmung der Verantwortung. Dies wird von der Gesellschaft als wünschenswert erachtet. Die Wahrnehmung der ethischen Verantwortung durch das Unternehmen wird nicht nur gewünscht, sondern erwartet, so z. B. die Einhaltung von ethischen Standards im weltweiten Handel. Nicht nur gewünscht oder erwartet, sondern vielmehr gefordert wird hingegen die wirtschaftliche und legale Verantwortung, d. h. die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Wer trägt nun aber diese Verantwortung?
Der Gesetzgeber legt die Normadressaten im Arbeits- und Umweltschutzrecht fest. So richten sich etwa die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz an den Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Im Umweltrecht sind Normadressaten der Anlagenbetreiber, der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen oder etwa der Gewässerbenutzer.
Normadressat bei juristischen Personen
Bei einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft der jeweilige Normadressat, d. h., die Gesellschaft ist Arbeitgeber, Genehmigungsinhaber, Betreiber usw. Die Gesellschaft wird nach § 35 GmbHG durch die Geschäftsführer bzw. nach § 78 AktG durch den Vorstand vertreten. Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand nehmen somit die gesetzlichen Pflichten wahr. Sollten daran Zweifel aufkommen, hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes dies ausdrücklich bestimmt, und zwar in § 13 Absatz 1 Nr. 2 ArbSchG. Danach ist für die Erfüllung der sich aus dem ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber auch das vertretungsberechtige Organ einer juristischen Person verantwortlich.
Wird beispielsweise in § 3 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, so betrifft diese Aufgabe zunächst die Geschäftsführung bzw. den Vorstand einer Gesellschaft. Diese nehmen diese Aufgabe selbstverständlich nicht selbst wahr, sondern stellen sicher, dass die Aufgabe im Unternehmen insgesamt gesetzeskonform erledigt wird.

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