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04507 Versicherungsschutz für den Einsatz von Drohnen

Durch den vermehrten Einsatz von Drohnen unterschiedlichster Größe im gewerblichen Bereich entstehen Risiken für die Betreiber, für Hersteller und Unternehmen. Berichte über Beinaheunfälle häufen sich und auch Hackerangriffe sind denkbar. Dieser Artikel beleuchtet die möglichen Risiken und deren Versicherungsschutz.
von:

1 Einleitung

Der weltweite Einsatz von Drohnen gewinnt weiter an Bedeutung und die Wachstumsprognosen für diesen Markt werden als sehr gut eingeschätzt. Die Anzahl dieser in verschiedenen Größen und Funktionalitäten erhältlichen Geräte nimmt weltweit stetig zu. Die Geräte werden bei zunehmender Benutzerfreundlichkeit immer kleiner und günstiger in der Anschaffung.
Beinaheunfälle häufen sich
Durch den Einsatz im privaten und insbesondere im gewerblichen Bereich entstehen Risiken für Betreiber, Hersteller und Unternehmen. Auch wenn große Katastrophenfälle bisher nicht bekannt geworden sind, häufen sich aber Berichte über Beinaheunfälle, sodass zukünftig vermehrt mit Schäden zu rechnen ist. Neben technischen oder persönlichen Ursachen für mögliche Schäden beim Einsatz von Drohnen dürfen dabei auch böswillige Handlungen z. B. durch Hacker nicht vergessen werden, die zu Verlust oder Diebstahl sensibler Daten oder auch zu gezielten Abstürzen führen können.
In diesem Artikel soll das Thema Risiko und Versicherung näher erläutert werden, wobei der Verfasser sich dabei auf den Einsatz von Drohnen im gewerblichen Bereich und auf den deutschen Markt konzentriert. Auf gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Drohnen wie notwendige Genehmigungen, Kennzeichnungspflichten o. Ä. wird hierbei nicht näher eingegangen (hierzu s. Kap. 09207). Diese zu kennen und einzuhalten wird allerdings dringend empfohlen, da Verstöße auch zum Versagen des Versicherungsschutzes führen können.

2 Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen wird seit 2021 durch EU-weite Regelungen für den Betrieb unbenannter Fluggeräte (Drohnen) geregelt. In Deutschland wurden die rechtlichen Grundlagen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend angepasst.
Die wichtigsten neuen Regeln werden hier nur kurz erwähnt. Jeder Betreiber von Drohnen sollte sich vor dem Betrieb einer Drohne darüber ausreichend informieren und sich regelkonform verhalten.
Drei Kategorien für den Betrieb von Drohnen. Je nach Kategorie gibt es dann unterschiedliche Anforderungen.
offen, hier gilt u. a.
Gewicht bis 25 kg
Flughöhe max. 120 Meter mit direkter und ständiger Sichtverbindung
Mindestalter des Piloten ist 16 Jahre
keine Transporte von gefährlichen Gütern oder Abwurf von Gegenständen
speziellimmer, wenn ein Kriterium der Kategorie offen nicht erfüllt ist
zulassungspflichtig(insbesondere für die Beförderung von Personen und schwereren Gütern)
Es gibt eine Registrierungspflicht für fast alle Modelle.
Ein Kompetenznachweis ist verpflichtend ab einer Startmasse von 250 gramm.
Es gibt eine Erlaubnis- und Genehmigungspflicht für bestimmte Modelle.
Die Hersteller von Drohnen teilen nach definierten Kriterien die Modelle in Risikoklassen (CO bis C4) ein. Die Risikoklasse hilft bei der Zuordnung, in welche Kategorie eine Drohne fällt.
Der Flyer EU-Regelungen für Drohnen gibt einen guten Überblick und hilft bei der ersten Einordnung.

2.1 Gefährdungshaftung

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes sind dann weitere Paragrafen wichtig. Zum einen ist das der § 33 LuftVG. Dieser stellt klar, dass ähnlich wie bei dem Gebrauch eines Kfz auch ohne ein Verschulden grundsätzlich der Halter für einen Personen- oder Sachschaden zum Ersatz verpflichtet ist. Es gilt also die Gefährdungshaftung und der Halter kann sich nur von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass die Drohne ohne sein Wissen und seinen Willen zum Einsatz kam. Damit kann ein Schaden zu einer ernsthaften finanziellen Bedrohung führen, da grundsätzlich eine unbegrenzte Haftung besteht.

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