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03603 Psychische Belastungen und sicheres Handeln im Change: Betrachtungen am Beispiel einer Reorganisation in der Flugzeugüberholung

Reorganisationen finden in allen Branchen statt, haben aber nicht immer nur positive Auswirkungen, da Mitarbeitende sehr unterschiedlich darauf reagieren.
Sicheres Handeln bedeutet die Einhaltung der jeweilig gültigen Regularien aufseiten des Managements und der im Unternehmen Tätigen. Anhand eines Beispiels aus der Flugzeuginstandhaltung werden Aspekte sicheren Handelns und die damit verbundenen psychischen Belastungen der Arbeitsplatzunsicherheit und des psychologischen Vertrags beleuchtet. Darauf aufbauend werden Empfehlungen für ein weiterführendes sicheres Handeln im Hinblick auf Kommunikation, Führung und unterschiedliche Personalentwicklungsmaßnahmen dargelegt.
von:

1 Einleitung

Ende 2016, nach dem Beschluss, den Standort für Flugzeugüberholung in Hamburg zu schließen, wurde dort eine außerplanmäßige A380-Überholung in nur 86 Tagen und ohne Beanstandungen durchgeführt. In Manila dauerten die Überholungen oft 110 Tage, wobei Hunderte Fehler bei einem einzigen Flugzeug dokumentiert wurden [1]. Es stellt sich hier die Frage, was zu dem Zeitpunkt das Team in Hamburg zu dieser außergewöhnlichen Teamleistung – in Ungewissheit über die eigene berufliche Zukunft – motivierte. Wollten die Beschäftigten die Führungskräfte zum Einlenken bewegen? Oder wollten sie nochmals ihre Kompetenzen dokumentieren? War die Leistung ein Abschiedsgeschenk an das Unternehmen?
Unsicheres Handeln vermeiden
Change-Prozesse und Reorganisationen sind mittlerweile alltäglich, haben aber nicht nur positive Auswirkungen auf Organisationen. Mitarbeitende reagieren sehr unterschiedlich auf Reorganisationen. So erhöhen sich z. B. in der Folge von Change und Reorganisationen psychische Belastungen und Beanspruchungen [2]. In Unternehmen muss auch in einer solchen Situation für ein verantwortliches Denken und Handeln der Mitarbeitenden Sorge getragen werden, sodass aus der psychischen Belastung kein unsicheres Handeln wird.

2 Rahmenbedingungen in der kommerziellen Luftfahrt

Die kommerzielle Luftfahrt ist durch Wettbewerb unter hohen rechtlichen Auflagen geprägt, dies schließt die Dienstleister der kommerziellen Luftfahrtunternehmen mit ein.

2.1 Marktliche Rahmenbedingungen der kommerziellen Luftfahrt

Der Wettbewerb in der kommerziellen Luftfahrt erhöhte sich im letzten Jahrzehnt vor allem in Deutschland, u. a. durch Fluggesellschaften, die mit Finanzstärke in den Markt drängen und zu günstigen Preisen anbieten, durch die vornehmliche Orientierung der Kunden an günstigen Flugpreisen und durch hohe Standortkosten sowie weitere Sonderbelastungen, z. B. die Luftverkehrsteuer in Deutschland und die Luftsicherheitskosten [1] [3].
Die etablierten Fluggesellschaften, z. B. Lufthansa, reagieren auf den Markt mit veränderter Kostengestaltung und geben den Kostendruck u. a. an ihre Dienstleister weiter, in diesem Fall Lufthansa Technik als Instandhaltungsunternehmen.
Weitergabe der Kosten an Dienstleister
So wächst auch im Bereich der Instandhaltungsunternehmen der Wettbewerb: Neben den bisherigen „reinen” Instandhaltungsbetrieben drängen die Hersteller von Luftfahrzeugbauteilen in den Instandhaltungsmarkt und binden Kunden beim Kauf mit Instandhaltungsverträgen [4].Instandhaltungsbetriebe suchen nun ihrerseits nach Lösungen, um sinkende Erlöse und steigende Kosten aufzufangen. Typisch sind die Reduzierung des zeitlichen Aufwands in den Instandhaltungsereignissen mittels technischer Optimierung von Materialien und Bauteilen, die Entwicklung effektiverer Instandhaltungsverfahren sowie, auf die Mitarbeitenden bezogen, die Reduzierung von Personalkosten. Bei allen Lösungen sind stets die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der kommerziellen Luftfahrtinstandhaltung

Die regelkonforme Instandhaltung der Flugzeuge ist ein wesentlicher Aspekt der Sicherheit des Fliegens, weshalb besondere luftfahrtrechtliche Vorgaben einzuhalten sind. Die Instandhaltungsdurchführung dürfen nur die von der EASA (European Aviation Safety Authority) genehmigten Instandhaltungsbetriebe übernehmen. Dabei müssen sie die Einhaltung der technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung stets gewährleisten. Dies bedeutet auch den Einsatz von qualifiziertem und zertifiziertem Personal, das fortlaufend nach den Vorschriften der EASA weiter qualifiziert werden muss.

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