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03405 Explosionsschutz im betrieblichen Alltag

Dieser Beitrag beschreibt den Aufbau eines betrieblichen Explosionsschutzkonzepts unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, der verschiedenen Ex-Schutz-Prinzipien, des Instandhaltungskonzepts, der Eingliederung des „aktiven” Explosionsschutzes in das Konzept und der Randbedingungen für ein statistisches Prüfkonzept.
von:

1 Einführung

Im Explosionsschutz möchten wir alle eine möglichst 100 %-ige Sicherheit erreichen. Dabei spielt die ständige Aufmerksamkeit der Kollegen, die die Anlagen im Feld betreuen, eine zentrale Rolle. Sind sie geschult, sensibilisiert und kennen sie das Gesamtkonzept, das hinter dem Explosionsschutz im Betrieb steht?
Aufbau eines betrieblichen Gesamtkonzepts
In diesem Beitrag beschreibe ich die einzelnen Bausteine, die nötig dafür sind, ein betriebliches Gesamtkonzept hinsichtlich des Explosionsschutzes aufzubauen. Das Thema Brandschutz – ebenfalls Teil des Explosionsschutzes – wird dabei ausgeklammert.
Zum einen geht es um die Anforderungen an die Kollegen, die die unterschiedlichen Aufgaben im Explosionsschutz wahrnehmen müssen und sollen, andererseits um deren Aufgaben und Kompetenzen. Besonderer Fokus wird dabei auf den Herausforderungen in der Instandhaltung liegen.
Ich möchte mehrere grundsätzliche Punkte betrachten:
1.
die Gefährdungsbeurteilung, die zu einem Konzept der verteilten Expertise führt,
2.
die verschiedenen Ex-Schutz-Prinzipien, „aktive” und „passive” Schutzprinzipien,
3.
das Instandhaltungskonzept (BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, Punkt 5.4),
4.
Eingliederung des „aktiven” Explosionsschutzes in das Explosionsschutzkonzept,
5.
Randbedingungen für ein statistisches Prüfkonzept.

2 Die Gefährdungsbeurteilung

Zuerst folgt ein kurzer Überblick über die Standards und Normen, die dem Explosionsschutz zugrunde liegen. Dabei wird zwischen Hersteller und Betreiber unterschieden (s. Abb. 1).
Abb. 1: Unterscheidung Hersteller und Betreiber
Innerhalb der Betreiber wiederum unterscheidet man zwischen den Kollegen, die die Ex-Zonen einteilen und denen, die die Geräte nach der Zoneneinteilung auswählen, installieren, warten und prüfen (s. Abb. 2).
Abb. 2: Betreiberseitige Anforderungen
BetrSichV
Nach § 21 BetrSichV lohnt es sich, zur Ermittlung des Stands der Technik im Sinne der BetrSichV nicht nur die Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS), sondern auch die Bekanntmachungen des Ausschusses für Betriebssicherheit (BekBS) zu verfolgen. Zur Einhaltung des Stands der Technik im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind natürlich die TRGS die entscheidenden Quellen.
Gefährdungsbeurteilung
In der Regel beginnt eine Betrachtung immer mit einer Gefährdungsbeurteilung. Im Explosionsschutz gibt es mehrere davon.
Die verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen könnte man wie folgt systematisieren:
Die erste und naheliegendste ist die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz der Anlage (= Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV, s. auch Beitrag 05111). Dort wird die Anlage im Sinne der Europäischen Richtlinie für Anlagen mit gefährlichen explosionsfähigen Bereichen 1999/92/EG bewertet. Erkenntnisquellen dafür sind z. B. die TRGS (Technische Regel Gefahrstoffe) 509/510; 720 ff., die sich in diesem Abschnitt mit dem Explosionsschutz beschäftigt; die DGUV 113-100; die DIN EN 60079-1/10-1/10-2 und die NE 099.

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